Ablauf

SCHRITT 1

Psychotherapeutische Sprechstunde

Nach Kontaktaufnahme und Terminvereinbarung findet im Rahmen der Psychotherapeutischen Sprechstunde das Erstgespräch statt. Hierbei ist das vordergründige Ziel, die Abklärung ob eine behandlungsbedürfte, seelische Erkrankung vorliegt, sie zu beraten welche Maßnahmen möglich und / oder notwendig sind und ggf. entsprechende Schritte einzuleiten.

Bedarfsentsprechend erfolgt:

  • eine diagnostische Abklärung der vorliegenden Symptomatik, ggf. Fragebögen zur Symptomatik
  • Aufklärung und Information über die ggf. gestellte Diagnose mit Abklärung des individuellen Behandlungsbedarfs und -möglichkeiten
  • Beratung und Hinweise zu weiteren Hilfsangeboten
  • Individuelle schriftliche Patienteninformation mit kurzem Befundbericht

i: Eine Behandlung kann in Form einer sog. Akutbehandlung notwendig werden (bis zu max. 12 Sitzungen a 50 Minuten oder 24 Sitzungen a 25 Minuten), welche keiner Beantragung und Genehmigung der GKV bedarf. Diese erfolgt beispielsweise bei kurzeitigen, punktuellen stützenden Hilfebedarf (bspw. auf Grund von akuten Belastungskrisen im Rahmen von Trennungs- oder Verlusterlebnissen) und findet ohne Probatorik statt.

SCHRITT 2

Probatorik

Sollte eine Behandlungsindikation vorliegen und ein Therapieplatz in meiner Praxis zur Verfügung stehen, folgen weitere 2 bis 4 Termine (sog. Probatorischen Sitzungen). Hier stehen neben dem gegenseitigen Kennenlernen und dem Aufbau einer Vertrauensbasis, die Vertiefung der Diagnostik mittels Verhaltensanalysen, strukturierter Interviews und biografischen Anamnese im Vordergrund. Gemeinsam besprechen wir in welcher Art und in welchem Umfang eine Behandlung sinnvoll wäre und ob das notwendige Vertrauensverhältnis zwischen uns besteht. Anschließend werden die weiteren Schritte zur Einleitung der Verhaltenstherapie abgestimmt und eine Kurzzeittherapie (bis zu 24 Sitzungen) oder eine Langzeittherapie (bis zu max. 45-60 Sitzungen) beantragt.

Die Psychotherapie muss bei der GKV beantragt und genehmigt werden. Hierzu wird ein sogenannter Konsiliarbericht ihres behandelnden Hausarztes oder Psychiater notwendig. Diesen bekommen Sie von mir zum gegebenen Zeitpunkt übergeben.

i: Die Psychotherapie ist ein zielgerichteter und sehr individueller Prozess. Daher können sich Therapieinhalte und – ziele im Behandlungsverlauf verändern wodurch eine Anpassung der Therapiedauer notwendig werden kann. Hier ist die Umwandlung einer Kurzzeit- in eine Langzeittherapie möglich.

SCHRITT 3

Phasen der Psychotherapie

Analyse- und Konzeptphase

Gemeinsam entwickeln wir, auf den in der Probatorik gesammelten Informationen, ein Modell zur Erklärung der von Ihnen entwickelten Symptomatik (z. B. Ängste, Depression, psychosomatischen Störung, etc.). Hierbei steht das Sichtbarmachen von ungünstigen, symptomerzeugenden Denk- und Verhaltensmustern und das Entwerfen von günstigeren, positiven Denk – und Verhaltensmustern, im Vordergrund. Diese dienen der Vereinbarung von konkreten, sichtbaren Therapiezielen und dem Behandlungsplan.

Veränderungs- und Übungsphase

Ich ermutige Sie in dieser Phase auf Ihre Ressourcen zu vertrauen, um neue Verhaltensweisen zu erproben. Hierbei werden Sie selbständig neue Denk- und Verhaltensweisen in den Alltag übertragen. Sie üben mit den daraus resultierenden Gefühlen umzugehen und erweitern somit Ihre Handlungskompetenzen.

Erhaltungs- und Ablösungsphase

Sie sollten bereits die „Früchte“ Ihrer Arbeit innerhalb der Behandlung und die von Ihnen durchlaufenden Veränderungen genießen können. Somit könnten Sie bei einer Verringerung der Symptomatik über mehr Lebenszufriedenheit und mehr Vertrauen in Ihre erworbenen Kompetenzen verfügen. Am Behandlungsende werden in der Regel die Abstände zwischen den Sitzungen vergrößert und dienen der Rückfallprophylaxe. Wir besprechen Maßnahmen, um einen Rückfall zu vermeiden. Diese beinhalten das Erkennen von Frühwarnsymptomen und die Erstellung von Notfallplänen.